- KG Marz; Riede: Schreindläcker
2 Windschutzanlagen; Gesamtprojektfläche: 0,52 ha - KG Rohrbach b. Mattersburg; Rieden: Dreimahd, Eben, Wiesen und Kogeln
5 Windschutzanlagen; Gesamtprojektfläche: 1,20 ha - KG Oberloisdorf; Riede: Langholz
1 Windschutzanlage; Gesamtprojektfläche: 0,59 ha - KG Wolfau; Rieden: Mitterfeld und Supperisch
2 Windschutzanlagen; Gesamtprojektfläche: 1,04 ha
Neuanlegung von Landschaftselementen
Die Neuanlage dieser Landschaftselemente erfolgte zum Großteil (10,06 ha) bereits in einem früheren Zeitraum zwischen 1994 und 2004 mit einem Förderanspruch von insgesamt 20 Jahren. Davon wurden über das Vorgängerprojekt „Neuanlegung von Landschaftselementen 2008-2013“ bereits 4,60 ha mit einem Laufzeitende 2013 ausfinanziert. Demzufolge sind über das gegenständliche Projekt die bestehenden Förderansprüche für 5,46 ha auf die Dauer von zunächst 6 Jahren von 2014 bis 2018 zu finanzieren.
Das Projekt wird auf die Laufzeit von 2014-2018 eingereicht, obwohl die Förderungen der Windschutzanlagen eine Laufzeit von insgesamt 20 Jahren aufweisen und in einem weiteren Projekt ab 2019 einer weiterführenden Förderung d.h. Ausfinanzierung bedürfen.
Ziel des Projektes ist es im Rahmen des „Arten- und Lebensraumschutzprogrammes“, die Finanzierung der angelegten Landschaftselemente aus Mitteln des Landschaftspflegefonds.
Im Rahmen des Projektes sind folgende Pflegeauflagen zu beachten:
Maßnahmenspezifische Auflagen:
⦁ Anlegung von Landschaftselementen (einschließlich Biotopen) auf ausgewählten Acker- und Grünlandflächen sowie deren Erhaltung auf die Dauer des Verpflichtungszeitraums von 20 Jahren
⦁ Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Verzicht auf Düngemittel, Verzicht auf Klärschlamm und Klärschlammkompost,
⦁ Verzicht auf Nutzung der Projektflächen ausgenommen unerlässliche Nutzungsfestlegungen im Projekt
Projektspezifische Auflagen:
⦁ Die Flächen sind mit standortsgerechten Gehölzen (Bäumen und Sträuchern) zu bepflanzen
⦁ Pflegemaßnahmen in Form von Baum- oder Gehölzschnitt sind bei Bedarf durchzuführen
Die Prämienhöhen wurden analog den Prämien der Maßnahme „Neuanlegung von Landschaftselementen (K20)“ des Österreichischen Umweltprogramms für eine umweltgerechte Landwirtschaft in der Fassung des ÖPUL 2000 errechnet. Da offenen Verpflichtungen über das ÖPUL 2007 hinaus bestehen, ist nun auch im ÖPUL 2015 eine Weiterfinanzierung erforderlich.
Die Zielgruppen des Projektes sind landwirtschaftliche Betriebe und Gebietskörperschaften, welche Landschaftselemente im Programm Landschaftspflegefonds 2000 oder einem Vorgängerprojekt bereits angelegt haben und hiefür weder Förderungen aus dem Burgenländischen Kulturlandschaftsprogramm oder ÖPUL 2015 lukrieren können.
Folgende bestehenden Windschutzanlagen werden über das gegenständliche Projekt derzeit gefördert und ausfinanziert: