ÖPUL 2023 -Naturschutzmaßnahmen allgemein
Für die Erhaltung und Entwicklung von ökologisch besonders hochwertigen Landwirtschaftsflächen ist die Maßnahme zentral, da sie maßgeschneiderte, flächenspezifische Bewirtschaftungsauflagen vorsieht.
Im Burgenland spielen die landwirtschaftlichen Betriebe generell eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung der bewirtschafteten Kulturlandschaft, ökologisch wertvollen Flächen und der biologischen Vielfalt. Das von EU, Bund und Land geförderte Agrarumweltprogramm ist die wichtigste Finanzierungsquelle für die Umsetzung von Naturschutzzielen in der vielfältigen Kulturlandschaft des Burgenlandes.
Mit einem adaptieren Naturschutzauflagenkatalog und neuen Maßnahmenpaketen für NAT-Flächen (bisher WF-Flächen) sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Optimierung land- und forstwirtschaftlicher Kohlenstoffspeicher
- Schutz, Erhalt und Wiederherstellung naturschutzfachlich wertvoller Arten und Lebensräume
- Forcierung der Berücksichtigung gebietsspezifischer Aspekte zur Erreichung der Biodiversitätsziele
Zugangsvoraussetzungen
Vorliegen einer Projektbestätigung von der für den Naturschutz zuständigen Stelle des Landes, welche die für die jeweilige Fläche verpflichtend erforderlichen, detaillierten und sonstigen Bedingungen sowie die definierten Fördervoraussetzungen festlegt.
Förderverpflichtungen
Einhaltung der gemäß Projektbestätigung auf Grundlage des Naturschutzauflagenkatalogs festgelegten Bewirtschaftungsauflagen auf der in die Maßnahme eingebrachten Fläche.
Unabhängig von den flächenspezifischen Festlegungen in der Projektbestätigung sind folgende Bedingungen auf allen in die Maßnahme einbezogenen Flächen einzuhalten:
- mindestens eine Nutzung/Pflege alle zwei Jahre, maximal drei Nutzungen von Grünlandflächen pro Jahr, wobei in der Projektbestätigung weitere spezifische Einschränkungen zu treffen sind.
- keine maschinelle Entsteinung und keine Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen; keine Neuentwässerung, keine Lagerung von Siloballen.
- keine Ein- oder Nachsaaten auf Grünlandflächen mit der Ausnahme der Sanierung z.B. von Wildschäden, Engerlingsbefall, Murenabgängen und anderen Ereignissen nach schriftlicher Genehmigung durch die die Projektbestätigung ausstellende Landesdienststelle.
- keine zusätzliche Düngung auf Weideflächen (ausgenommen: Mähweiden); keine Ausbringung von Klärschlamm und Klärschlammkompost.
- im Falle von Bewirtschaftungsauflagen, die eine verpflichtende Beweidung verlangen, besteht eine Verpflichtung zur laufenden Dokumentation der Weidehaltung (Tierkategorie/-gruppe, Angaben zum Weideort (Feldstück), Beginn und Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort, tierbezogene Hinderungs- und Unterbrechungsgründe) in einem Weidetagebuch.
Optionaler Zuschlag Regionaler Naturschutzplan
Im Rahmen des "Regionalen Naturschutzplans" werden Zielsetzungen für eine abgegrenzte Region (zum Beispiel Natura 2000-Gebiet, Teilgebiet eines Schutzgebiets) definiert und diese mit Unterstützung einer Projektgemeinschaft umgesetzt. Im Zuge von gemeinsamen Planungen, Workshops und Betriebsbesuchen werden die wertvollen Flächen der Region identifiziert und deren Schutzbedarf dargelegt. Die Projektbestätigung der landwirtschaftlichen Betriebe enthält alle Förderverpflichtungen, die für die Erreichung der regionalen Zielsetzungen erforderlich sind. Die Förderverpflichtungen werden gemäß Anhang I ausgewählt. Voraussetzung für die Teilnahme ist das Vorliegen einer Teilnahmebestätigung der für die Abwicklung des Regionalen Naturschutzplans beauftragten Stelle.
ÖPUL 2023 - Naturschutzmaßnahme
Programm Burgenland
Im Burgenland liegt ein Schwerpunkt auf die Erhaltung von Grünland und Streuobstwiesen. In den kleinstrukturierten Wiesengebieten oder als Restflächen zwischen Ackerflächen gilt der Erhalt dieser Lebensräume für viele Vogelarten und Insekten in unserer Kulturlandschaft als vordringlich wichtig.
Der Schwerpunkt bei der Umsetzung von neuen NAT-Ackerflächenprojekten zielt auf die Biotopvernetzung und Arrondierung von bestehenden Naturschutzflächen ab. Dabei sollen innerhalb und außerhalb Schutzgebieten zur Arrondierung von Schutzgutflächen auf Acker- oder Grünland angrenzende, bisher intensiv genutzte Flächen, in eine naturnahe und extensive Bewirtschaftung überführt werden, um sich mittelfristig auch zu ökologisch wertvollen Flächen entwickeln zu können.
Der Verein BERTA hat an der Erstellung des Programmes Burgenland für die ÖPUL - Naturschutzmaßnahmen mitgewirkt und in Zusammenarbeit mit dem Amt der Bgld. Landesregierung, Referat Arten- und Lebensraumschutz, folgende Förderschwerpunkte gesetzt:
Grünland
- Einmähdige Extensivwiesen bzw. Streuobstwiesen
- Zweimähdige Wiesen bzw. Streuobstwiesen (gedüngt, ungedüngt, Heutrocknung)
- Gehäckselte Streuobstwiesen
- Mähweiden / Kulturweide / Hutweiden
Ackerland
- Wiesennutzung auf Acker (mit und ohne Düngung, gestaffelte Mähtermine)
- Mähweide- und Weidenutzung auf Acker
Link zum aktuellen Merkblatt mit Prämien “Naturschutz-Maßnahme ÖPUL 2023 – Programm Burgenland”
Im derzeit laufenden Agrarumweltprogramm (ÖPUL 2023) waren im ersten Antragjahr 2023 im Rahmen der ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen auf rund 21.000 Naturschutzflächen (NAFL) Projektbestätigungen vorhanden. Dies entspricht einer Fläche von ca. 13.300 ha NAT-Naturschutzflächen, wovon ca. 6.100 ha Acker- und ca. 7.200 ha Grünlandflächen sind. Diese NAT-Flächen werden von rund 2.100 Naturschutzbetrieben beantragt.
Im Antragsjahr 2025 war es für interessierte Betriebe letztmalig möglich, neu in die ÖPUL-Naturschutzmaßnahme einzusteigen, was vor allem für UBB- und Bio-Betriebe von Vorteil sein könnte, da Naturschutz-Grünlandflächen mit Schnittzeitpunktverzögerung (nach hinten verlegter Mähtermin) für die verpflichtenden 7%-Biodiversitätsflächen auf Grünland anrechenbar sind. Codierung ab 2023: NAT oder NAT, DIV.
Die Gesamtfläche der Naturschutzflächen hat im ÖPUL 2023-Programm bis zum Jahr 2025 um ca. 4.800 ha zugenommen, wobei die größten Flächenzunahmen bei den NAT-Ackerflächen mit ca. 3.000 ha zu verzeichnen sind und ca. 1.800 ha bei den NAT-Grünlandflächen.
Die beantragte Gesamtfläche beträgt im Jahr 2025 also rund 16.500 ha, wobei heuer erstmals die NAT-Ackerflächen mit ca. 8.500 ha flächenmäßig vor den NAT-Grünlandflächen mit ca. 8.000 ha liegen.
In den nächsten Jahren wird dieser Trend mit den enormen Flächenzunahmen zurückgehen, da zum einen ein Einstieg in die Maßnahmen nicht mehr möglich ist und die bestehenden Naturschutzbetriebe ihre Naturschutzflächen zum Großteil schon beantragt haben bzw. ab dem Jahr 2026 von der AMA Flächenzugangsbeschränkungen vorgegeben werden.
Siehe Grafik Flächenstatistik 2022-2025:
Beantragung neuer NAT-Naturschutzflächen
Bisher nicht in der Maßnahme ÖPUL-Naturschutz gefördertes Grünland kann wieder landesweit beantragt werden. Anmeldungen sind bis spätestens 31. Dezember vorzunehmen.
Bisher nicht in der Maßnahme ÖPUL-Naturschutz gefördertes Ackerland kann im nächsten Jahr nur beantragt werden, wenn gewünschte Flächen unverbindlich für eine Naturschutz-Fördermaßnahme vorgemerkt werden. Die Vormerkung bzw. Voranmeldung von Ackerland ist nur innerhalb bestehender Projektgebiete möglich. Die gemähten NAT Flächen auf dem Acker können nicht als Bio-Diversitätsflächen (DIV) beantragt werden!
Bitte beachten Sie: Die Voranmeldung von Ackerland für eine Naturschutz-Fördermaßnahme kann nur bis spätestens 31. August !!!! berücksichtigt werden.
Für die Anmeldung von neuen NAT-Naturschutzflächen bitte das entsprechende Anmeldeformular verwenden.
Ab dem MFA 2026 gelten folgende Flächenzugangsregelungen:
Für den MFA 2026 & MFA 2027 dürfen für beide Jahre in Summe 50 % der bestehenden ÖPUL Naturschutzflächen, stand MFA 2025, noch neu angemeldet werden, jedenfalls aber 5 ha.
Für Fragen zum ÖPUL-Naturschutzprogramm Burgenland, zur Beantragung von neuen NAT-Flächen und zur Projektbestätigung steht das BERTA-Team gerne zur Verfügung.
Kontakte zu den BERTA-Gebietsbetreuer
Aktuelle Projektbestätigung runterladen
Seit dem MFA 2024 erhalten die Naturschutzbetriebe vom Land Burgenland keine neue Projektbestätigung zugeschickt. Die Betriebe werden angehalten, ihre aktuelle Projektbestätigung selbst über den eAMA-Einstieg runterzuladen. Siehe dazu Anleitung.
Sie brauchen nur dann eine neue Projektbestätigung, wenn sie neue NAT-Flächen beantragt haben oder Auflagenanpassungen vorgenommen haben.
Bei einer AMA-Kontrolle muss vom Betrieb nicht unbedingt eine aktuelle Projektbestätigung vorgelegt werden.