Vogelschutzmaßnahmen im ÖPUL 2023

Vogelschutzmaßnahmen im ÖPUL 2023

Getreidefläche - doppelter Reihenabstand (Foto Grafl)

Feldlerche (Foto Grafl)

Feldhase bei doppelten Reihenabstand, Anfang April (Foto Grafl)

Im ÖPUL 2023 wird zu Förderung der Feldvögel die Maßnahme WB - Wildkräuter- und Brutflächen - in den Maßnahmen UBB und Bio angeboten.

Als Wildkräuter- und Brutflächen gelten Getreideflächen, die mit doppeltem Reihenabstand (mind. 20 cm), ohne Untersaaten zwischen den Reihen, angesät werden. Diese Flächen dürfen von 15. März bis 30. Juni (bzw. bis zum Drusch) nicht befahren werden. Außerdem muss in diesem Zeitraum auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie auf mechanische Beikrautregulierung verzichtet werden. Als Getreideflächen zählen Dinkel, Durum, Einkorn, Emmer, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Reis, Roggen, Triticale und Weizen. Sommergetreide ist erlaubt, muss aber jedenfalls vor dem 15. März angebaut werden.

Ziel ist das Erreichen von lichten und vor allem extensiv genutzten Beständen, die den diversen Offenlandarten wie der Feldlerche als Brutrevier dienen können. Die Feldlerche ist eine der Leitarten für den Feldvogelschutz. Die Lücken im Aufwuchs werden von ihr vor allem für die Nahrungssuche und als Nistplatz genutzt. Sie ist übrigens äußert standortstreu und brütet ab April. Als Nest dient eine kleine, flache Bodenvertiefung, in die zumeist 3-4 Eier gelegt werden. Die Jungen sind Nesthocker und erst nach rund 20 Tagen flugfähig. Neben der Leitart Feldlerche sind auch Feldhase und Fasan auf Getreideflächen mit doppeltem Reihenabstand zu finden.

Das Projekt „Managementmaßnahmen zur Förderung von Feuchtlebensräumen und Biotopvernetzung“ des Vereins BERTA wird gefördert von Land Burgenland und der Europäischen Union.

Ing. Kurt Grafl

Gebietsbetreuer Eisenstadt und Mattersburg

 

 

 

 

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