Gelegeschutzprojekt Hansag

Gelegeschutzprojekt Hansag

Das Ziel des Gelegeschutzprojekts ist die Abstimmung der Mahd mit den Brutvorkommen im Gebiet. 

 Das Gelegeschutzprojekt wird in Kooperation mit BirdLife durchgeführt. BirdLife erhebt während der Brutzeit (Mai-August) die Standorte der Gelege. Die Standorte werden an die Gebietsbetreuung des Vereins BERTA weitergegeben. 

Im Anschluss werden die Gelegeflächen im GIS eingegeben und eine Karte erstellt. Die Standorte werden mit den Mähterminen abgeglichen. Befindet sich auf einer früh gemähten Fläche ein Gelege, so wird der Mähtermin auf einen späteren Mähtermin verschoben. Die betroffenen Landwirte werden umgehend informiert, dass sich auf bzw. in der Nähe ihrer WF-Fläche ein Gelege befindet und der Mähtermin verschoben hat. 

Sobald die Meldung von BirdLife kommt, dass ein Gelege aufgegeben wurde, wird der Landwirt wieder umgehend verständigt, dass seine Fläche zur Mahd freigegeben ist. 

 Es gibt 4 verschiedene Mähtermine im Projektgebiet Waasen-Hansag:

Mähtermin 1 – „sehr früh gemäht“ – Mahd ab 26.5. 

Mähtermin 2 – „früh gemäht“ – Mahd ab 9.6.

Mähtermin 3 – „spät gemäht“ – Mahd ab 23.6.

Mähtermin 4 – „sehr spät gemäht“ – Mahd ab 7.7.

BirdLife untersucht die Flächen vor jedem Mähtermin nach Gelegen und gibt diese Daten an die Gebietsbetreuung weiter. Die Flächen werden auch zwischen den Mähterminen untersucht, um bei einer Aufgabe des Geleges die Flächen für die Mahd freizugeben. 

Kommt es zu einer Mähterminverschiebung wird der Mähtermin auf 7.7. verschoben. Die ÖPUL Prämie wird ebenfalls angepasst. Je später die Mahd desto höher die Prämie. 

Befindet sich am 7.7. immer noch ein Gelege oder Jungvögel auf bzw. in der Nähe der WF-Fläche, so wird der betroffene Landwirt nochmals verständig und gebeten mit der Mahd abzuwarten. In diesem Fall kann die Prämie nicht mehr angepasst werden, da die Prämienobergrenze von € 700,00/ha und Jahr mit dem Mähtermin 7.7. erreicht wird. 

Es gibt einige viehhaltende Betriebe die WF-Flächen im Gebiet mähen und diese zu Fütterungszwecken früher mähen wollen. Diese Betriebe werden intensiv von BirdLife und der Gebietsbetreuung betreut. Hier wird darauf geachtet, dass der Betrieb sobald es möglich ist auf einer „gesperrten“ WF-Fläche (z.B. wenn das Gelege aufgegeben wurde) diese für die Mahd wieder freizugeben. 

Schutzgebietsbetreuung Ackerflächenprojekte Artenschutzprojekte

Gelegeschutzprojekt Hansag

Das Ziel des Gelegeschutzprojekts ist die Abstimmung der Mahd mit den Brutvorkommen im Gebiet. 

 Das Gelegeschutzprojekt wird in Kooperation mit BirdLife durchgeführt. BirdLife erhebt während der Brutzeit (Mai-August) die Standorte der Gelege. Die Standorte werden an die Gebietsbetreuung des Vereins BERTA weitergegeben. 

Im Anschluss werden die Gelegeflächen im GIS eingegeben und eine Karte erstellt. Die Standorte werden mit den Mähterminen abgeglichen. Befindet sich auf einer früh gemähten Fläche ein Gelege, so wird der Mähtermin auf einen späteren Mähtermin verschoben. Die betroffenen Landwirte werden umgehend informiert, dass sich auf bzw. in der Nähe ihrer WF-Fläche ein Gelege befindet und der Mähtermin verschoben hat. 

Sobald die Meldung von BirdLife kommt, dass ein Gelege aufgegeben wurde, wird der Landwirt wieder umgehend verständigt, dass seine Fläche zur Mahd freigegeben ist. 

 Es gibt 4 verschiedene Mähtermine im Projektgebiet Waasen-Hansag:

Mähtermin 1 – „sehr früh gemäht“ – Mahd ab 26.5. 

Mähtermin 2 – „früh gemäht“ – Mahd ab 9.6.

Mähtermin 3 – „spät gemäht“ – Mahd ab 23.6.

Mähtermin 4 – „sehr spät gemäht“ – Mahd ab 7.7.

BirdLife untersucht die Flächen vor jedem Mähtermin nach Gelegen und gibt diese Daten an die Gebietsbetreuung weiter. Die Flächen werden auch zwischen den Mähterminen untersucht, um bei einer Aufgabe des Geleges die Flächen für die Mahd freizugeben. 

Kommt es zu einer Mähterminverschiebung wird der Mähtermin auf 7.7. verschoben. Die ÖPUL Prämie wird ebenfalls angepasst. Je später die Mahd desto höher die Prämie. 

Befindet sich am 7.7. immer noch ein Gelege oder Jungvögel auf bzw. in der Nähe der WF-Fläche, so wird der betroffene Landwirt nochmals verständig und gebeten mit der Mahd abzuwarten. In diesem Fall kann die Prämie nicht mehr angepasst werden, da die Prämienobergrenze von € 700,00/ha und Jahr mit dem Mähtermin 7.7. erreicht wird. 

Es gibt einige viehhaltende Betriebe die WF-Flächen im Gebiet mähen und diese zu Fütterungszwecken früher mähen wollen. Diese Betriebe werden intensiv von BirdLife und der Gebietsbetreuung betreut. Hier wird darauf geachtet, dass der Betrieb sobald es möglich ist auf einer „gesperrten“ WF-Fläche (z.B. wenn das Gelege aufgegeben wurde) diese für die Mahd wieder freizugeben.